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1330. September 26. Strehlen (act. et dat.).

fer. quarta ante d. b. Mich.

Bolco, Herzog von Schlesien, Herr von Fürstenberg und zu Münsterberg, schenkt wegen der getreuen Dienste seines Mannen Herrn Heinrich von Rydburk (Reideburg) dessen Tochter Fräulein Kunigunde im Nonnenkloster zu Strehlen von seinem Geschoss in seiner Stadt Strehlen 4 Mk. jährlichen Zinses zu ihren Lebzeiten. Nach ihrem Tod fallen die 4 Mk., welche von dem Schoss abzuziehen sind, wieder an ihn oder seine Erben zurück.

O. Z.


Or., von dessen Be-sieglung nur noch der Pergamentstreifen übrig, im Bresl. Staatsarch. Strehlen 3 a.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.